Deutscher Bundestag
18. Wahlperiode
Drucksache 1 8/5928
07 . 09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kieine Anfrage der Abgeordneten Raiph Lenkert, Garen Lay,
Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
- Drucksache 18/5835 -
Windschutzanlage an der Brücke der „Zahmen Gera“ der A 71
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Thüringer Landesregierung setzt sich seit dem vergangenen Jahr nach meh-
reren durch starken Wind bedingten Vollsperrungen und Umleitungen auf der
Talbrücke „Zahme Gera“ für die Nachrüstung des Windschutzes ein. In den an-
grenzenden Orten kommt es zu deutlich erhöhtem Verkehrsaufkommen, wenn
Autobahnabschnitte ab Windstärken von 35,5 Metern pro Sekunde gesperrt
werden. Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH sollte des-
halb mit der Nachrüstung der Brücke beauftragt werden. Aus der Antwort des
Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr auf die An-
frage „Windschutzanlage an der Brücke der , Zahmen Gera‘ der A 71“ (Druck-
sache 5/8052) geht hervor, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) mit Schreiben vom 23. Mai 2014 den Antrag auf Nach-
rüstung der Talbrücke „Zahme Gera“ mit der Begründung abgelehnt hat, dass
weder eine Unfallhäufung noch eine hohe Zahl von Sperrungen vorliegen. Eine
erneute Überprüfung von Windschutzmaßnahmen für die „Zahme Gera“ schloss
das BMVI bei Vorliegen veränderter Bedingungen zum damaligen Zeitpunkt
jedoch nicht aus.
1. Wie viele Verkehrsunfälle haben sich im Zeitraum von Januar 2014 bis
Juni 2015 auf der A 71 zwischen den Anschlussstellen Ilmenau-West und
Gräfenroda insgesamt ereignet?
Nach Auskunft der Autobahnpolizei ereigneten sich zwischen Januar 2014 und
August 2015 insgesamt 47 Verkehrsunfälle zwischen den Anschlussstellen
Ilmenau- West und Gräfenroda.
2. Wie viele dieser Unfälle waren so genannte Windunfälle auf der Talbrücke
„Zahme Gera“ (bitte Einzelaufstellung)?
Einer von zwei Unfällen mit der Ursache Seitenwind der insgesamt 47 Unfälle
ereignete sich bei km 108,8 auf der Talbrücke „Zahme Gera“. Der Grund des
Unfalls war nach Auskunft der Auftragsverwaltung die Nichtbeachtung der an-
gezeigten Fahrverbote.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums flir Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 3. September 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Drucksache 18/5928
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3. Wie oft wurde die Autobahn im Zeitraum von Juni 2014 bis Juni 2015 wegen
„Wind“ gesperrt?
Vom Januar 2014 bis Juni 2015 wurde die Bundesautobahn im betroffenen Be-
reich 14 mal für gefährdete Fahrzeuggruppen (Wohnwagen, Gespanne, leere Lkw
etc.) mit einer Gesamtdauer von etwa 41 Stunden gesperrt. Weiterhin war 1 Voll-
sperrung der Autobahn mit einer Dauer von 5 Stunden erforderlich.
4. Welche Windgeschwindigkeiten wurden in den kritischen Richtungen an der
mit „Windschutz“ versehenen Reichenbachtaltalbrücke gemessen?
Im Umfeld von Starkwindereignissen wurden auf der Reichenbachtalbrücke Spit-
zenwindgeschwindigkeiten bis zu Windstärke 12 (Orkan) festgestellt, dies sind
jedoch Ausnahmen.
5 . W eiche W indgeschwindigkeiten wurden in den kritischen Richtungen an der
Brücke über der „Zahmen Gera“ gemessen?
Im Umfeld von Starkwindereignissen wurden auf der Talbrücke „Zahme Gera“
Spitzenwind-geschwindigkeiten bis zu Windstärke 12 (Orkan) festgestellt, dies
sind jedoch Ausnahmen.
6. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob eine erneute Über-
prüfung bestehender Windschutzmaßnahmen für die Talbrücke „Zahme
Gera“ geplant ist?
a) Sollte dies der Fall sein, für welchen Zeitraum ist eine solche Überprüfung
geplant (bitte begründen)?
Eine erneute Überprüfung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.
b) Wie viele so genannte Windunfälle müssten sich nach Überzeugung der
Bundesregierung auf der Talbrücke „Zahme Gera“ pro Jahr ereignen, um
eine erneute Überprüfung in Erwägung zu ziehen (bitte begründen)?
Durch die Anordnung der Windwarnanlage auf der Talbrücke „Zahme Gera“ sind
bei Beachtung der Warnhinweise Windunfälle nahezu ausgeschlossen. Dies zeigt
auch die Antwort zu Frage 2.
7. Wurde im Vorfeld der Ablehnung des Nachrüstungsantrages eine Kostenbe-
trachtung zwischen der Landesbeteiligung an der Unterhaltung der Umlei-
tungsstrecken und den Kosten einer Windschutzanlage an der Brücke unter-
nommen?
a) Sollte dies der Fall sein, mit welchen Ergebnissen?
b) Sollte dies nicht der Fall sein, mit welcher Begründung wurde eine derar-
tige Kostenbetrachtung bisher nicht in Betracht gezogen?
Nein.
Bei der Überprüfung der Notwendigkeit einer Windschutzanlage wurde unter-
sucht, ob die Anlage für die Verkehrssicherheit erforderlich ist. Kostenfragen im
Sinne der angesprochenen Kostenbetrachtung wurden hierbei nicht einbezogen.
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